Unsere Praxis
Wir sind für Sie da
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Nach einer umfangreichen Diagnostik planen wir in einem Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen Ihre Behandlung. Wir helfen Ihnen bei der Enwicklung und Umsetzung einer erfolgreichen Therapiebehandlung und eines betreutem Sportprogramms im Hauseigenen Fitnessstudio.
Erfahren Sie mehr über unser engagiertes Team
Unser professionelles und engagiertes Team deckt alle gängigen Bereiche der Therapiemaßnahmen ab und bleiben durch regelmäßige Fortbildungen immer auf dem neusten Stand der Therapiemethoden. Einzeln und im Team versuchen wir Ihnen immer mit bestem Gewissen zu helfen.
Häufig gestellte Fragen.
Zu ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung (Rezept) ihres Arztes mit. Bitte beachten Sie, das Rezepte gesetzlich versicherter Patienten laut Gesetzgeber innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden müssen! Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der ausstellende Arzt einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept vermerkt hat. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie bereits Vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf.Operationsberichte und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitbringen können.Ein Handtuch wird Ihnen von uns gestellt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Dieser dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet. Alle anderen Versicherten leisten keinerlei Zuzahlungen!
Der Eigenanteil richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Ein Rezept mit 6 mal Krankengymnastik kostet z.B. rund 19 Euro. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro. Diese 10 Euro haben nichts mit der Praxisgebühr zu tun!
Es befinden sich direkt vor der Praxis Parkplätze. Sollten diese momentan nicht zur Verfügung stehen, ist die Stadthaus Garage 2 Min. um die Ecke.
Sie können die Praxis mit vielen öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Je nach dem von wo aus Sie kommen sind mehrere bekannte Haltestellen u.a. Stadthaus und Hauptbahnhof in unmittelbarer Nähe.
Als Kassenpatient kann der behandelnde Arzt nach Maßgabe des Heilmittelkataloges therapeutische Maßnahmen verordnen. Die sog. Regelverordnungsmenge pro Rezept beträgt 6Anwendungen. Bei einigen Krankheitsbildern können auch 10 Anwendungen auf einem Rezept verordnet werden. Weitere Anwendungen können Ihnen ebenfalls verordnet werden